Rechtsanwältin
Dr. Gabriele Witting

Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Wirtschaftsmediatorin DAA

Vergütung für Rechtsberatung

Rechtsanwälte können ihr Honorar auf verschiedene Weise abrechnen.

Hierbei sind wir gehalten, Honorarvereinbarungen mit Ihnen, unseren Mandanten abzuschließen.

Tun wir dies nicht, erfolgt die Abrechnung nach dem s. g. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Durch den Abschluss von Honorarvereinbarungen ist uns die Möglichkeit gegeben, flexibel auf die Anforderungen des Mandats einzugehen. Ist der Aufwand gering, der Streitwert aber hoch, bietet sich häufig eine Stundenhonorarvereinbarung an. Bei gut kalkulierbarem Aufwand kommt die Vereinbarung eines Pauschalhonorars in Betracht. Ist unsicher, wie das Gericht später den Streitwert festsetzt, wie beispielsweise im selbstständigen Beweisverfahren, ist zur beiderseitigen Abrechnungssicherheit oft eine Streitwertvereinbarung das Mittel der Wahl. Möglich ist daneben auch der Abschluss einer erfolgsbezogenen Honorarvereinbarung.

Welche Abrechnungsart für Sie in Frage kommt, können wir im Regelfall beurteilen, wenn der Sachverhalt bekannt und unser Auftrag geklärt ist. Inhalt der umfassenden Beratung ist deshalb auch die auf Ihr Rechtsproblem zugeschnittene Honorarvereinbarung.

Diese Überlegungen gelten sinngemäß auch für den Bereich der Mediation.